
Saarland Neun Jahre Haft wegen Totschlags: Sohn von 89-jährigem Opfer verurteilt
Im Prozess einer getöteten 89-Jährigen ist der Sohne zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Er wird aufgrund einer Schizophrenie in der Forensik untergebracht. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Thomas Gerber / Onlinefassung: Rebecca Wehrmann
Seit Ende Mai lief der Prozess gegen den 64-Jährigen, der im Verdacht stand, seine 89-jährige Mutter vergangenes Jahr im Dezember in der gemeinsamen Wohnung getötet zu haben.
Heute fiel das Urteil des Gerichts: Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Landgericht ordnete aber zugleich die zwangsweise Unterbringung des Mannes in der Psychiatrie an. Der 64-Jährige sei aufgrund einer Schizophrenie lediglich eingeschränkt schuldfähig.

Verurteilter hatte vor der Tat Medikamente abgesetzt
Er habe seiner 89 Jahre alten, bettlägerigen Mutter zunächst mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen und sie dann mit einem Küchenmesser erstochen. Der 64-Jährige sei durch die Pflege seiner Mutter in einer Überlastungssituation gewesen. Zudem habe er einige Wochen vor der Tat eigenmächtig einen Teil seiner Medikamente abgesetzt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt. Dem kam das Landgericht nicht nach, da es die Heimtücke als nicht zweifelsfrei erwiesen sah.
Es sei nicht auszuschließen, dass es vor der Tat zu einem Streit zwischen dem Sohn und seiner Mutter gekommen sei. Das Opfer sei dann aufgrund der Bettlägerigkeit zwar wehrlos, möglicherweise aber nicht arglos gewesen.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichten auf Rechtsmittel
Nach dem Grundsatz im "Zweifel für den Angeklagten" hat das Gericht deshalb das Mordmerkmal der Heimtücke verneint und den 64-Jährigen lediglich wegen Totschlags verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung verzichteten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel, so dass das Urteil bereits jetzt rechtskräftig ist.
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