Seine an einer Angsstörung leidende Frau habe sterben wollen und ihn gebeten, ihr dabei zu helfen, sagte der Angeklagte vor dem Landgericht Trier.

Rheinland-Pfalz Prozess wegen Totschlags in Trier: Frau erstochen und in Tonne aufbewahrt

Stand: 12.06.2025 12:55 Uhr

Vor dem Landgericht Trier hat der Angeklagte eine Erklärung vorgetragen. Er soll seine Frau erstochen und die Leiche in einer Regentonne in der Wohnung aufbewahrt haben.

Von SWR

Der 49-jährige Angeklagte wollte sich vor Gericht nicht zu seinem Leben äußern, verlas aber am zweiten Verhandlungstag eine kurze Erklärung. Seine Frau sei die Liebe seines Lebens gewesen, sie seien einen langen Weg zusammen gegangen. Sie sei seit langem schwer krank gewesen, mehrere Selbstmordversuche seien gescheitert. Sie habe ihm danach vorgeworfen, sie nicht habe sterben zu lassen.

Frau des Angeklagten psychisch krank

Die Frau des Angeklagten war psychisch krank und hatte mehrfach versucht, sich das Leben zu nehmen, heißt es auch in der Anklageschrift. Sie habe in den Tagen vor ihrem Tod nur noch auf dem Sofa gelegen und die Wohnung nicht mehr verlassen.

Um dem Leben seiner Ehefrau ein Ende zu setzen, habe er ihr mit einem großen Küchenmesser in den Brustkorb und den Oberschenkel gestochen, so die Anklage. Die Frau sei dann aufgrund der inneren Blutungen verstorben, so der Oberstaatsanwalt.

Angeklagter: keine genauen Erinnerungen an Tat

In seiner Erklärung sagte der Angeklagte, er könne sich nicht genau an den 18. Oktober 2024 erinnern. Er erinnere sich aber daran, wie er seiner Frau das Messer aus der Brust gezogen habe. Er habe ihr geholfen, in das blaue Wasserfass zu steigen, sie habe sich darin im Schneidersitz hingesetzt. Sie hätten noch gemeinsam das Lied "Für immer" gehört, er habe ihr noch ein Glas Whiskey gebracht.

Ermittlungsprotokolle

Im Gericht verlas die Richterin nach der kurzen Erklärung des Angeklagten noch die Ermittlungsprotokolle und das Ergebnis der Obduktion sowie Analyseergebnisse des Landeskriminalamtes. Demnach war hatte die Leiche der 52-jährigen Frau noch wochenlang in einem Wasserfass in der Wohnung gestanden. Das Fass und die Tür des Zimmers waren wegen des Geruchs mit Plastikfolie abgedeckt.

Tod durch Blutverlust nach Stichverletzungen

Die Frau sei nach Stichverletzungen verblutet, so das Gutachten der Gerichtsmedizin Mainz. Auch die Lunge sei verletzt gewesen. Außerdem wurde in ihrem Blut eine Überdosis Psychopharmaka nachgewiesen. Die 52-jährige Frau hatte demnach unter einer Angststörung gelitten.

Auch die mutmaßliche Tatwaffe, ein Messer mit einer 30 cm langen Schneide, war untersucht worden. Daran seien Spuren des Ehemanns festgestellt worden. Doch daraus lasse sich nicht automatisch auf die Tat schließen, denn es sei nicht klar, wann und unter welchen Umständen die Spuren an das Messer gekommen seien.

Angeklagter hatte sich angezeigt

Der Angeklagte hatte sich am 6. Dezember 2024 beim Kriminaldauerdienst in Trier angezeigt. Er beteuerte damals, dass er seine Frau getötet habe. Sie habe ihn zuvor darum gebeten.

Die Staatsanwaltschaft zweifelte zu Prozessbeginn diese Aussage an. Die Spuren in der Wohnung deuteten nicht darauf hin, dass die Frau um ihren Tod gebeten habe.

Weiterer Prozessverlauf

In dem Prozess sollen am nächsten Verhandlungstag auch Zeugen befragt werden. Auch ein psychiatrischer Gutachter wird seine Einschätzung zum Angeklagten abgeben. Bis zum 22. Juli sind noch drei weitere Verhandlungstage eingeplant.

Sendung am Do., 12.6.2025 9:00 Uhr, Der Vormittag, SWR1 Rheinland-Pfalz