
Nordrhein-Westfalen Urteil im Prozess um sexualisierte Gewalt auf Krefelder Schultoiletten
Im November sorgten Fälle sexualisierter Gewalt auf den Toiletten zweier Krefelder Grundschulen für Aufregung. Heute wurde der Täter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen.
Ihm war schwerer sexueller Missbrauch von vier Jungen vorgeworfen worden. In zwei Fällen ist es beim Versuch geblieben. Am Dienstagnachmittag hat das Landgericht Krefeld den 26-jährigen Täter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, aber angeordnet, ihn dauerhaft in einer Psychiatrie unterzubringen.
Angeklagter mehrfach vorbestraft
Der Mann hatte nach Auskunft einer Gerichtssprecherin zum Zeitpunkt der Festnahme keinen festen Wohnsitz und war bereits mehrfach vorbestraft. Allerdings nicht wegen ähnlicher Taten, heißt es. Ein Gutachter stufte den 26-Jährigen aus Krefeld als gefährlich ein. Von ihm seien weitere Straftaten zu erwarten.
Schon als Kind auffällig
Im Prozess wollte sich der Angeklagte weder zu seinem persönlichen Werdegang noch zu den Anklagevorwürfen äußern. Dies übernahmen seine Eltern und beschrieben ihr Kind als schwierig. Ihr Sohn habe schon früh Probleme und keine Freunde gehabt.
Laut Anklage war der 26-Jährige zum Zeitpunkt der Taten nur vermindert schuldfähig. Seinem Vater zufolge hatten Ärzte bei ihm Depressionen, Schizophrenie und Wahnvorstellungen diagnostiziert.
Angeklagter verweigerte Zusammenarbeit
Da sich der Angeklagte weder im Vorfeld noch im Prozess von einem psychiatrischen Gutachter untersuchen lassen wollte, wurde er auf Anordnung des Gerichts zur stationären Beobachtung in eine Einrichtung eingewiesen. Auch dort habe er jede Zusammenarbeit verweigert, heißt es bei Gericht.
Kinder auf Grundschultoiletten in Linn und Uerdingen bedrängt
Laut Anklage hatte der junge Mann am 20. November 2024 in den Krefelder Stadtteilen Linn und Uerdingen an zwei Grundschulen in drei Fällen auf der Schultoilette sexuelle Handlungen an Jungen im Alter zwischen sechs und neun Jahren vorgenommen.

Schultoiletten der Willy-Brandt-Schule
Außerdem soll der Angeklagte zwei Wochen zuvor auf einem Spielplatz in Krefeld ebenfalls versucht haben, an einem Jungen eine sexuelle Handlung vorzunehmen. Wie die Staatsanwaltschaft damals mitteilte, kam es in dem Fall nicht zur Tatvollendung, "weil das Kind schreiend davonlief".
Die vier Jungen mussten im Prozess nicht aussagen
Die vier Opfer mussten im Prozess nicht aussagen. So schilderte eine Grundschullehrerin, wie verstört einer ihrer Schüler nach etwa fünf Minuten vom Toilettenbesuch zurückkehrte. Der Junge erzählte ihr, dass ihn dort ein unbekannter Mann angesprochen und gefragt habe, ob er seine Schuhe und Strümpfe ausziehen dürfe. Daraufhin, so der Junge, sei er weggerannt.
In einem anderen Fall soll es dem Angeklagten gelungen sein, einen Jungen in eine Toilettenkabine zu drängen und ihn zu entkleiden. Nach den Vorfällen waren damals zunächst die Aufsichten durch Lehrer verstärkt worden und Kinder sollten nur noch zu zweit auf die Toilette gehen.
Chip-System für den Toilettenzugang
Daraufhin wurden an den Grundschulen Klinken gegen Tür-Knäufe getauscht, welche die Zugänge zu den Schulen reduzieren sollten. An der Sankt-Michael-Schule wurde erfolgreich ein Chip-gesteuerter Toilettenzugang getestet.
Unsere Quellen:
- Reporter vor Ort
- Staatsanwaltschaft Krefeld
- Landgericht Krefeld
- Stadt Krefeld
- Strafverteidiger des Angeklagten
Über dieses Thema berichten wir am 17.06.2025 auch in der WDR Lokalzeit aus Düsseldorf, 19:30 Uhr.