Abu Walaa wird von zwei Wachtmeistern in den Gerichtssaal geführt

Nordrhein-Westfalen Klage gegen Ausweisung: Ex-IS-Deutschland-Chef verliert vor Gericht

Stand: 11.06.2025 15:56 Uhr

Das hat heute das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und den Antrag des gebürtigen Irakers gegen die Verfügung auch im Hauptsachverfahren zurückgewiesen.

Von Martin Höke

Die nationale Sicherheit rechtfertige seine Ausweisung, so die Richterin. Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine nachhaltige Deradikalisierung seien bei dem 41-Jährigen nicht zu erkennen. Es bestehe Wiederholungsgefahr. Die Belange seiner sieben Kinder müssten dahinter zurückstehen.

Ex-IS-Chef kann Urteil anfechten

Der Kreis Viersen ist für den Fall zuständig, weil der gebürtige Iraker vor seiner Festnahme mit einer seiner beiden Frauen und vier Kindern in Tönisvorst gewohnt hat. Seit einigen Jahren verbüßt er die vom OLG Celle verhängte zehneinhalbjährige Haftstrafe in der JVA Willich.

Abu Walaa kann das heutige Urteil, so ein Gerichtssprecher, mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung anfechten. Über seine Abschiebung wird in einem abgetrennten Verfahren entschieden. Das scheitert derzeit noch an der bisher fehlenden diplomatischen Zusage des Irak, den 41-Jährigen nach seiner Rückkehr in sein Geburtsland nicht hinzurichten.

Abu Walaa "vom IS in Deutschland als Rekrutierer eingesetzt"

Abu Walaa sitzt mit einem gelben Ordner vor dem Gesicht im Gerichtssaal in Düsseldorf

Abu Walaa neben seiner Anwältin.

Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag Abu Walaas entschieden werden, der noch bis Mai 2027 seine Strafe absitzen muss. Abu Walaa war 2016 Imam der Moschee des vor acht Jahren verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim" und wie die Richterin heute erklärte, nicht bloß Unterstützer der Terrormiliz, sondern "vom IS in Deutschland als Rekrutierer eingesetzt".

Seit zwei Jahren befindet sich der 41-Jährige in einem Aussteigerprogramm. Und will sich inzwischen von seinen Taten, dem Salafismus und dem IS distanziert haben. Überprüfen konnte das Gericht diese Angaben heute nicht, da sich der 41-Jährige in der Verhandlung weder zum Umgang mit seinen Kindern noch zu seiner aktuellen Sicht auf seine Straftaten äußern wollte. Als Gründe nannte seine Anwältin das Kindeswohl und ein laufendes Verfahren, "dem damit vorgegriffen würde."

Verurteilter muss sich täglich bei Polizei melden

Die Juristin hatte anschließend eine Aussetzung des Verfahrens sowie die Einholung eines weiteren Gutachtens zur aktuellen Gefährlichkeit ihres Mandanten beantragt. Das hatte das Gericht abgelehnt.

Mit dem heutigen Urteil hat Abu Walaa auch seine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verloren und muss sich nach seiner Haftentlassung ausschließlich nur in einer bestimmten Stadt aufhalten und sich täglich bei der Polizei melden. Außerdem darf der frühere Hassprediger laut Verfügung des Kreises Viersen dann keine Telefone und sonstige elektronische Kommunikationsmittel benutzen.

Auch diese Auflagen nannte das Gericht - angesichts der hohen Wiederholungs- und Rückfallgefahr - angemessen.

Unsere Quellen:

  • Verwaltungsgericht Düsseldorf
  • Kreis Viersen
  • Nachrichtenagentur dpa