
Niedersachsen Krankenhausreform: Landesrechnungshof warnt vor unnötigen Kosten
Im Rahmen der Krankenhausreform fordert der Landesrechnungshof das Land Niedersachsen auf, die Auslastung der mehr als 160 Kliniken zu prüfen. Demnach könnten zu viele leer stehende Betten die Reform bremsen.
Blieben leer stehende Betten unerkannt, könnte das unnötige Kosten für das Gesundheitssystem nach sich ziehen, teilte der Landesrechnungshof am Donnerstag mit. Dieser ist die unabhängige externe Finanzkontrolle des Landes. Um eine zukunftsfähige Kliniklandschaft in Niedersachsen zu ermöglichen, sei die Ermittlung der Auslastung der erste Schritt. "Nur so kann das Land Überkapazitäten erkennen und abbauen", sagte Ministerialdirigentin Susanne Haack, die zuständige Abteilungsleiterin im Landesrechnungshof. Den Angaben zufolge hat das Sozialministerium eine entsprechende Erfassung zuletzt für das Jahr 2020 durchgeführt.
Sozialminister Philippi: Gutachten in Arbeit
Auf Anfrage des NDR Niedersachsen verweist der niedersächsische Sozialminister Andreas Philippi (SPD) auf ein aktuelles Gutachten, das das Ministerium beauftragt habe. Darin finde sich ein Überblick über den Ist-Zustand der niedersächsischen Krankenhäuser und ihre Auslastung. "Damit soll die Krankenhausplanung weiterentwickelt und Überkapazitäten vermieden werden", sagte Philippi. Weitere Angaben konnte das Ministerium noch nicht machen. Das Gutachten wird demnach in der kommenden Woche veröffentlicht.
Krankenhausgesellschaft findet Kritik irritierend
Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) bezeichnet die Kritik des Rechnungshofs als "irritierend und nur schwer nachvollziehbar". Laut Verbandsdirektor Helge Engelke werden Krankenhäuser nicht nach der Anzahl belegter Betten, sondern nach Art der Behandlung bezahlt. "In einem leistungsbezogenen Vergütungssystem haben Krankenhausträger per se kein Interesse an leer stehenden Betten", so Engelke. Stünden Betten leer, weise das nicht auf Überkapazitäten, sondern auf massiven Fachkräftemangel hin. "Fehlt Personal oder fällt beispielsweise krankheitsbedingt vorübergehend aus, können die entsprechenden Betten nicht betrieben werden", sagte der NKG-Verbandsdirektor.
Krankenhausgesellschaft: Niedersachsen Vorreiter in Umsetzung der Reform
Nach Angaben des Verbandsdirektors ist die Bettenauslastung deshalb kein geeignetes Kriterium, um Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft vorzunehmen. Stattdessen werde das Kriterium im Zuge der Reform von Leistungsgruppen und Planfallzahlen abgelöst, hieß es. Laut Engelke arbeiten Land, Krankenhausgesellschaft und die Verbände der Krankenkassen intensiv daran, die Krankenhausreform umzusetzen. Damit sei Niedersachsen bundesweit Vorreiter. Die Reform soll den Krankenhäusern finanziellen Druck nehmen und für eine stärkere Spezialisierung sorgen. In den kommenden Jahren sollen etwa drei Milliarden Euro in Niedersachsens Kliniken investiert werden, um zum Beispiel Standorte zusammenzuführen oder Einrichtungen zu erweitern.
Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Niedersachsen | Aktuell | 13.06.2025 | 06:00 Uhr