In einem Gerichtssaal im Amtsgericht Bergen sitzen ein Angeklagter, Anwälte und ein Richter.

Mecklenburg-Vorpommern Geldstrafe für Cabrio-Fahrer nach Unfall mit 13-Jährigem auf Rügen

Stand: 16.06.2025 11:38 Uhr

Ein Cabrio-Fahrer von der Insel Rügen ist vom Amtsgericht Stralsund in Bergen zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt worden. Außerdem wird sein Führerschein für anderthalb Jahre gesperrt.

Im Prozess um einen Unfall auf der Insel Rügen hat das Amtsgericht Bergen einen 47-jährigen Cabrio-Fahrer zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro verurteilt. Außerdem darf der Mann für anderthalb Jahre kein Auto fahren. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwei Jahre auf Bewährung gefordert, dazu 8.000 Euro Schmerzensgeld und eine dreijährige Sperre, um einen neue Fahrerlaubnis zu machen. Dieser Forderung hatte sich die Nebenklage, also der Verteidiger des Jungen, angeschlossen.

Prozess gegen Cabriofahrer: So verlief die Urteilsverkündung

Der Fall hatte im vergangenen Jahr bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Laut Anklage war der Schüler mit einer Gruppe von Klassenkameraden am Abend des 14. August in Prora unterwegs, als es zu dem Zusammenstoß kam. Zeugenaussagen zufolge hatte der Junge zuvor auf der Straße getanzt oder gehockt und dem Fahrer eine provozierende Geste gezeigt. Der Mann soll daraufhin gewendet, das Kind mit einer gezielten Lenkbewegung erfasst und anschließend Fahrerflucht begangen haben. Der Junge erlitt unter anderem ein Schädelhirntrauma und musste später mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht werden.

Angeklagter weist Vorwürfe zurück

Der 47-Jährige wies den Vorwurf der vorsätzlichen Tat zurück. Vor Gericht erklärte er, der Jugendliche sei plötzlich auf die Straße gelaufen, und er habe nicht mehr ausweichen können. Außerdem habe er gar kein Motiv für die Tat gehabt, denn die provozierende Geste habe er auf Grund der Dunkelheit gar nicht bemerkt. Dass er gewendet habe, begründete der Mann mit einem vergessenen Gegenstand zu Hause.

Gutachter konnte keine Absicht nachweisen

Ein technisches Gutachten konnte letztlich keine klare Aussage über eine gezielte Absicht treffen. Zwar sei der Junge mit mindestens 25 Kilometer pro Stunde getroffen worden, doch die Beweislage reiche nicht aus, um eine vorsätzliche Kollision zweifelsfrei nachzuweisen.

Dieses Thema im Programm:
NDR 1 Radio MV | Nachrichten aus Mecklenburg-Vorpommern | 16.06.2025 | 12:00 Uhr