
Baden-Württemberg Zwei Häftlinge aus JVA in Ulm geflohen - einer wieder gefasst
Zwei Männer sind Anfang Juni aus der Justizvollzugsanstalt in Ulm geflohen. Das hat die Polizei am Freitag bestätigt. Einer der Geflohenen ist bis jetzt noch nicht wieder gefasst.
Aus der Ulmer Justizvollzugsanstalt (JVA) sind Anfang Juni zwei Häftlinge geflüchtet. Zuerst hatte die "Südwest Presse" darüber berichtet. Inzwischen hat die Polizei einen der Männer wieder gefasst. Der andere ist weiter flüchtig.
Häftlinge fliehen aus offenen Vollzug über ein Dach aus der JVA
Laut einer Sprecherin der JVA waren die beiden Männer am Freitag vor Pfingsten kurz vor Mitternacht aus dem offenen Vollzug in der Thalfinger Straße in Ulm ausgerissen. Die beiden Strafgefangenen hätten das Anstaltsgelände "unter Inkaufnahme erheblicher Gesundheitsrisiken" über das Dach eines Werkstattgebäudes verlassen, so die Sprecherin.
Der offene Vollzug der JVA Ulm unterscheidet sich dabei wesentlich vom geschlossenen Vollzug. Zum Beispiel sind die Fenster nicht vergittert und es gibt keine geschlossene Sicherung von und nach außen durch eine Mauer etwa mit Stacheldraht. Der offene Vollzug ist in Anlehnung an die Verhältnisse in freien Gemeinschaftsunterkünften gestaltet, das heißt: Die Wohngebäude innerhalb der Anstalt bleiben in der Regel unverschlossen. Die Gefangenen können sich innerhalb des Anstaltsgeländes zu vorgegebenen Zeiten frei bewegen und werden nur eingeschränkt beaufsichtigt. Diejenigen Gefangenen, die im offenen Vollzug untergebracht sind, müssen im Rahmen einer besonderen Prüfung für diese Unterbringungsform unter gelockerten Bedingungen geeignet sein, wofür beispielsweise die Selbstgestellung zum Strafantritt ein gewichtiges Indiz darstellt. Quelle: Justizvollzugsanstalt Ulm
Einer der Geflohenen wurde bereits am nächsten Tag zurückgebracht, nach dem zweiten Mann fahndet die Polizei weiter. Laut dem Bericht in der "Südwest Presse" gehen die Ermittler davon aus, dass sich der Mann Richtung Russland abgesetzt haben könnte. Nach Angaben der Polizei handelt es sich bei ihm nicht um einen Gewaltverbrecher. Von einer Gefahr für die Bevölkerung gehe man nicht aus.
Flucht aus offenem Vollzug eher selten
Beide Männer hatten sich nach Darstellung der JVA-Sprecherin selbst für einen Haftantritt entschieden. Sie verbüßen eine Freiheitsstrafe wegen Vermögensdelikten, Beleidigung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Im offenen Vollzug verbringen Gefangene oft eine kurze Zeit. Sie arbeiten und verlassen dazu auch die Einrichtung. Bei der JVA Ulm sind sie unter anderem in einer Schreinerei und einer Schlosserei tätig.
Die Gefangenen können sich innerhalb des Anstaltsgeländes zu vorgegebenen Zeiten frei bewegen und werden nur eingeschränkt beaufsichtigt. Anders als im geschlossenen Vollzug sind auch die Fenster nicht vergittert und es gibt keine durchgängige Mauer mit zum Beispiel Stacheldraht.
Eine Flucht aus dem offenen Vollzug ist sehr selten und kam in den letzten Jahren in der JVA Ulm nicht vor. Sprecherin der Justizvollzugsanstalt Ulm
Wie die Sprecherin dem SWR sagte, sei eine Flucht aus dem offenen Vollzug "sehr selten". Das sei in den vergangenen Jahren in der JVA Ulm nicht vorgekommen. Ein Fluchtversuch allein ist nicht strafbar. Er kann aber strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn der Geflohene dabei weitere Straftaten begeht.
Allerdings hat die Flucht aus der Ulmer JVA für die beiden Männer durchaus Konsequenzen, so die Sprecherin weiter. So werde der wieder inhaftierte Gefangene in den geschlossenen Vollzug mit höheren Sicherheitsvorkehrungen verlegt. Außerdem hat er jetzt nicht mehr die Möglichkeit, seine Strafe unter gelockerten Haftbedingungen zu verbüßen.
Sendung am Fr., 13.6.2025 11:30 Uhr, SWR4 BW Studio Ulm