Baden-Württemberg Ravensburger darf weiter Puzzle mit da-Vinci-Motiv verkaufen

Stand: 12.06.2025 10:06 Uhr

Leonardo da Vincis "Vitruvianischer Mensch" darf weiter als Ravensburger Puzzle erscheinen - das entschied jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten des Spieleverlags.

Von SWR


Im juristischen Streit zwischen dem Ravensburger Verlag und dem italienischen Staat gibt es eine Entscheidung. Der Spielehersteller darf die berühmte Zeichnung "Der vitruvianische Mensch" von Leonardo da Vinci weiterhin weltweit außerhalb Italiens auf Puzzles vermarkten. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart beschlossen. Das Urteil stützt sich auf eine klare Feststellung: Italienisches Kulturgüterrecht endet an Italiens Grenzen.

"In der Sache selbst hat der Senat entschieden, dass die Beklagten den Klägerinnen jedenfalls außerhalb des Staatsgebiets Italiens die Nutzung des Werkes nicht verbieten können", heißt es in der Entscheidung des OLG. Das bedeutet: Für den weltweiten Puzzleverkauf - mit Ausnahme Italiens - darf Ravensburger das berühmte Motiv weiter einsetzen.

Leonardo fürs Wohnzimmer - warum die Zeichnung so bedeutend ist

Die Zeichnung "Vitruvianischer Mensch" gilt als ikonisches Sinnbild der Renaissance. Sie zeigt einen Mann mit ausgestreckten Armen und Beinen in zwei überlappenden Positionen - eingefasst in Kreis und Quadrat.

Der Spielehersteller Ravensburger brachte 2009 ein 1.000-Teile-Puzzle mit dem Motiv auf den Markt. Damals ging der Verlag davon aus, dass das Urheberrecht an dem im Jahr 1490 entstandenen Werk abgelaufen sei.

Italien klagte - und verlor in Deutschland

Das italienische Kulturministerium und die Galerie dell’Accademia in Venedig, Eigentümerin des Originals, sahen das anders. 2019 versuchten sie, eine weltweite Lizenzpflicht für das Motiv durchzusetzen - gestützt auf das italienische Kulturgüterschutzgesetz. Eine einstweilige Verfügung aus Venedig stoppte zunächst Verkauf und Produktion bei Ravensburger.

Doch der Verlag wehrte sich. In Stuttgart klagte Ravensburger gegen die Verfügung - mit Erfolg. Das Landgericht entschied im vergangenen Jahr zugunsten des Unternehmens, das OLG bestätigte nun dieses Urteil.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zwar wurde die Revision nicht zugelassen, doch Italien könnte eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. Ob dieser Schritt erfolgt, ist derzeit offen.

Sendung am Do., 12.6.2025 6:30 Uhr, SWR4 BW Studio Friedrichshafen

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