
Baden-Württemberg Leere Versprechen vom großen Geld: BW-Behörden sperren 800 illegale Internetseiten
Hohe Gewinne durch Investitionen in Kryptowährungen werden Opfern auf Betrugswebseiten versprochen. Ermittler melden nun einen Erfolg im Kampf gegen die Betrüger.
Baden-Württembergische Ermittlungsbehörden haben rund 800 illegale Internetseiten gesperrt. Mit diesen sollen, laut Landeskriminalamt und Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Menschen im Netz um Geld betrogen worden sein. Die Behörden arbeiteten dafür mit der europäischen Polizeibehörde Europol und bulgarischen Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Wie funktioniert "Cybertrading Fraud"?
Wie verbreitet ist die Betrugsmasche?
Wie kann man sich vor einem Betrug schützen?
Betrüger üben massiven Druck aus
Es geht dabei um eine relativ neue Betrugsmasche namens Cybertrading Fraud. Den Opfern wurde auf den Seiten versprochen, schnell viel Geld verdienen zu können. Dabei ging es vor allem um vermeintliche Investitionen in Kryptowährungen und das Versprechen auf hohe Gewinne. Nach einer Registrierung der Opfer sollen die Betrüger per Telefon eine Anzahlung von rund 250 Euro gefordert und laut Ermittlern oft massiven Druck ausgeübt haben.
Wollten die Opfer ihre angeblichen Gewinne ausgezahlt haben, seien Internetseite und Ansprechpartner häufig nicht mehr erreichbar gewesen. Seit der Sperrung durch die Behörden können die Seiten gar nicht mehr aufgerufen werden. Stattdessen erscheint eine Seite des Landeskriminalamts. Allein seit dieser Umleitung in den vergangenen zwei Wochen stellten die Behörden rund 616.000 Zugriffe auf die übernommenen Seiten fest.
Anstieg der Betrugsfälle: Viele Taten aus dem Ausland
Laut dem baden-württembergischen Sicherheitsbericht 2024 registrierten die Behörden einen Anstieg um 413 Prozent auf 1.036 solcher Fälle. Mehr als doppelt so viele Taten seien zudem aus dem Ausland begangen worden. "Erklärungen hierfür sind die hohe Reichweite der Internetplattformen, die Hoffnung vieler Geschädigter, per Mausklick eine große Rendite zu erwirtschaften und deren Gutgläubigkeit sowie Naivität", heißt es.
Das Cybercrime-Zentrum und das LKA ermitteln in dem aktuellen Fall gegen bislang unbekannte Täter. Manche der 796 Seiten seien in deutscher Sprache verfasst. Die Betreiber der Internetauftritte hätten nicht die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Bankgeschäfte. In einem vergleichbaren Fall habe das Landgericht Mannheim drei Angeklagte im vergangenen Januar zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Polizei rät: Keine vertraulichen Daten weitergeben
Den Verbrauchern und Verbraucherinnen raten LKA und das Cybercrime-Zentrum, sich genau über Trading-Plattformen zu informieren, bevor sie sich anmelden oder Geld überweisen. Vertrauliche Daten wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot solle man nicht preisgeben und keine Kopien von Ausweisen oder Zahlungskarten übermitteln.
Sendung am Di., 17.6.2025 15:30 Uhr, SWR1 BW Nachrichten - Radionachrichten